Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

1. Wird ein Bungalow bestellt, zugesagt oder bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

2. Der Abschluss des Buchungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer zur Einhaltung der gegenseitigen getroffenen vertraglichen Festlegungen. Verpflichtung des Ferienverwalters ist es, den Bungalow entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.

3. Nimmt ein Gast den bestellten Bungalow nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt.
Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betreibers abgesetzt werden.

4. Besuche sind möglich, eine Übernachtung der Besucher ist nicht zulässig. In Ausnahmefällen können Übernachtungen nach Absprache mit dem Vermieter nachträglich vereinbart und werden.
In diesen Fällen sind die Kosten der Aufbettung von 5,00€ pro Person/Nacht zu bezahlen.

5. Der Mieter (Vertragspartner) haftet im Zeitraum seines Aufenthaltes für alle durch ihn bzw. mitreisende Personen verursachten Schäden.

6. Aufsichts- und Haftungspflicht für Kinder auf dem Spielplatz sowie für die KFZ obliegt jeweils dem Vertragspartner (Gast oder Begleitperson). Bei Gefahr (vorrangig Sturm) sind die KFZ selbstständig aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Eine Haftpflicht des Vermieters besteht nicht.

7. Die Anreise sollte am Anreisetag zwischen 14.00 Uhr und 18.30 Uhr erfolgen.
Bei Nichteinhaltung bitte telefonische Benachrichtigung vornehmen bzw. die Postadresse aufsuchen.
Wird die Benachrichtigung unterlassen kann dies eine kurzfristige Stornierung der Buchung verursachen.

8. Am Abreisetag muss wie vereinbart spätestens bis 10.00 Uhr der Bungalow ordnungsgemäß verlassen sein. Ausnahmen sind mit dem Vermieter abzusprechen.

Wir wünschen Ihnen einen schönen und erholsamen Urlaub!